Brauchtum pflegen – Freunde bleiben

Vereinsordnung

  • Die Aufnahmegebühr beträgt 5 Euro
  • Der Jahrsbeitrag beträgt 12 Euro. Bei Eintritt in den letzten drei Monaten beträgt der Beitrag 6 Euro. Der Beitrag ist innerhalb der ersten sechs Monate unaufgefordert zu entrichten
  • Der Mitgliedsausweis ist im Vereinslokal auf Verlangen vorzuzeigen. Mitglieder, die ohne Ausweis angetroffen werden, zahlen 1 Euro in die Vereinskasse.
  • Beim Betreten des Vereinslokals, ist an der Vereinsglocke zu läuten. Bei Nichtbeachtung sind 1 Euro in die Vereinskasse zu entrichten.
  • Jeden ersten Samstag im Monat um 20 Uhr findet für alle Mitglieder eine Vereinsversammlung statt.
  • Verloren gegangene Ausweise werden gegen einen Unkostenbeitrag von 1 Euro ersetzt.
  • Bei Austritt oder Ausschluss aus dem Verein besteht kein Anspruch auf eingezahltes Geld.
  • Bei Neuaufnahmen müssen mindestens fünf Mitglieder anwesend sein und zustimmen.</li>
  • Das Läuten der Vereinsglocke durch Nichtmitglieder wird mit einer Strafe von einer Maß Bier geahndet.
  • Es wird als Selbstverständlichkeit angesehen, dass Mitglieder keine Verleumdungen oder Zersetzungsversuche am Verein betreiben. Zuwiderhandlungen können mit Vereinsausschluss geahndet werden.

  

Satzung

1. Generalversammlung – Wahlen
Das Vereinsjahr läuft vom 01.03. – 28.02. Jedes Jahr findet im Monat März eine Generalversammlung statt. Hierzu werden alle Mitglieder spätestens eine Woche vorher schriftlich eingeladen.Gliederung und Ablauf:
a) Jahresberichte der Vorstandschaft
b) Berichte der beiden Kassenprüfer
c) Entlastung der Vorstandschaft
d) Bestimmung des Wahlleiters und zweier BeisitzerGewählt werden:
1. Vorstand 2.Vorstand
1. Kassier 2.Kassier
1. Schriftführer 2.Schriftführer
2 Kassenprüfer
5 AusschussmitgliederDie Vorstandsmitglieder sind einzeln und schriftlich zu wählen
Die Ausschussmitglieder und die Kassenprüfer können einheitlich mit Stimmenmehrzahl gewählt werden. Bei ihnen ist auch Personengleichheit möglich.
Die Kassenprüfer haben die Kasse eine Woche vor der September- und eine Woche vor der Generalversammlung zu prüfen.
Der Ausschuss ist mit sechs anwesenden Vorstands- bzw. Ausschussmitgliedern beschlussfähig.
2. Vereinsinterne Pflichten
a) Bei Hochzeitsfeiern von Vereinsmitgliedern überbringt der Verein ein Geschenk.
b) Bei Beerdigungen von Vereinsmitgliedern trägt der Verein die Kosten für einen Trauerkranz und einen Nachruf.
c) Die Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft finden alljährlich im Rahmen der Generalversammlung statt.
d) Der 1. Vorstand, der 1. Kassier und der 1. Schriftführer erhalten eine Aufwandsentschädigung.
3. Sportliche Aktivitäten
3. Der Verein macht es sich auch zur Aufgabe sportliche Aktivitäten seiner Mitglieder zu unterstützen Kurzfristige Entscheidungen hierzu trifft der Ausschuss; Ansonsten entscheidet die Vereinsversammlung
4. Beitragsermäßigung
Für Schüler, Studenten, Auszubildende und Wehrpflichtige ermäßigt sich der Jahresbeitrag auf 6 Euro
5. Ausgaben
Die Vorstandschaft kann auch Ausgaben für unvorhergesehene und damit von der Vereinsversammlung noch nicht abgesegnete Maßnahmen bzw. Ereignisse, aus der Vereinskasse tätigen. Der Umfang wird jedoch beschränkt.
6. Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Zu diesem Beschluss ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.

Beitrittsformular

Einfach das Formular ausfüllen, abschicken und zu einer der nächsten 3 Versammlungen kommen. Erst durch den Besuch einer Montasversammlung wird der Beitritt gültig!
Formular:

Vorstandschaft

1. Vorstand Gerhard Feuchtmeir
2. Vorstand Erwin Köck

1. Kassier Silke Stecher
2. Kassier Anita Köck

1. Schriftführer Claudia Reiner
2. Schriftführer Liane Urban